« Seperatoren bei mobilen Endgeräten wie iPhone, Blackberry etc | Hauptseite | Mail Disclaimers erhält "Certified for Windows Server" Auszeichnung »

Keine Chance für anstößige Bilder - Exclaimer Image Analyzer findet Erotik in Unternehmens-E-Mails

IA_Logo.JPG Exclaimer präsentiert mit dem Image Analyzer eine Softwarelösung, die die Bilder in ein- und ausgehenden E-Mails auf sexuelle / pornografische Inhalte überprüft.

Es ermöglicht Unternehmen und Behördern Mails mit solchen Inhalten ausfindig zu machen und entsprechend eigener Richtlinien zu reagieren.

Was soll erreicht werden?

  1. Mitarbeiter vor obszönen Bildern schützen
  2. Den Ruf des Unternehmens nicht aufs Spiel setzen
  3. Eine unternehmensweite Regelung für den Umgang mit E-Mails durchsetzen

 

Die neue Filterlösung identifiziert je nach Einstellung Bilder vom Bikini-Foto bis zu massiv pornografischen Abbildungen, registriert sie lediglich, informiert den Absender über einen Regelverstoß oder verhindert den E-Mail-Versand. Ziel ist die Vermeidung der Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten über Unternehmens- und Organisations-E-Mails, der Schutz der Unternehmensreputation und Minimierung von kulturellen Irritationen aufgrund unterschiedlicher Einschätzungen der erotischen Anstößigkeit.

Besonders international agierende Unternehmen müssen auf korrekte Korrespondenz mit anderen Kulturen und Ländern achten, in denen gegebenenfalls andere Regeln herrschen und ein vermeidlich harmloses Urlaubsbild Sittlichkeitswerte verletzen kann.

Zugleich soll der Exclaimer Image Analyzer Mitarbeiter von Unternehmen und Organisationen für den korrekten Umgang mit Bildmaterial in E-Mails sensibilisieren. Ein Report vermittelt einen Überblick über die in einem bestimmten Zeitpunkt erhaltenen / gesendeten "verdächtigen" Inhalte.

IA07.JPG 

Der Exclaimer Image Analyzer ist Teil der umfangreichen Exclaimer Utilities, einer Reihe von Werkzeugen für die Optimierung der gesamten E-Mail-Kommunikation in Unternehmen.

Beim Exclaimer Image Analyzer steht der Schutz des Unternehmens vor einem Imageschaden oder vor juristischen Konsequenzen im Vordergrund. Aber es geht nicht nur um Kontrolle, es geht auch um eine Sensibilisierung der Mitarbeiter für das Thema ‚korrekte Bilder' in E-Mails. Oftmals geschieht es ganz schnell und unbedacht, dass ein privates Foto an einen Kunden oder Partner gesendet wird, das dem Unternehmen schaden kann oder in anderen Ländern als bereits als anstößig angesehen wird. Das soll der Exclaimer Image Analyzer verhindern, indem er die Mitarbeiter auf ihr Handeln aufmerksam macht.

Der Exclaimer Image Analyzer lässt sich in drei „Regelstufen" einstellen. In der Monitoring-Stufe überwacht die Software lediglich den E-Mail-Verkehr, markiert erotische Bilder und archiviert sie für Reportingzwecke. Im "Education Mode" erhalten die betreffenden Mitarbeiter eine Nachricht über einen Verstoß gegen die Unternehmensregeln, wenn der Image Analyzer ein nicht erlaubtes Bild identifiziert. Die E-Mail wird aber versendet. Im "Enforcement Mode" werden die E-Mails mit inkriminierten Bildern blockiert oder wie ein Virus unter Quarantäne gestellt. Der Mitarbeiter wird davon ebenfalls informiert.

IA06.JPG 

Bild ansehen

Der Exclaimer Image Analyzer schützt so nicht nur vor Image- und juristischen Schäden, er optimierte auch den Ressourcen-Einsatz. Das Erkennen und damit das Vermeiden von E-Mails mit privaten Bildern entlastet das Netzwerk und führt damit zu einer besseren Performance und einem geringeren Speicherbedarf.

Eine ausführliche Protokollierung ermöglicht dem IT-Administrator das Scan-verhalten der Software nachzuvollziehen.

 

IA05.JPG

Ebenso kann man die indizierten Bilder prüfen, bevor man weitere Aktionen festlegt.

  IA04.JPG 

Die Software wird in das Microsoft Active Directory integriert und arbeitet wie alle anderen Exclaimer-Werkzeuge mit Microsoft Exchange Servern. Der Image Analyzer arbeitet mit alle Geräten und Applikationen, die über Microsoft Exchange Server E-Mails senden und empfangen (Outlook, Smartphones, PDA).

Bild ansehen

Bezug zur rechtssituation in Deutschland

Der aktuelle Bezug zu dieser Software erschließt sich auch, wenn man das Verfahren des Landgerichts Karlsruhe  um den Politiker Jörg Tauss betrachtet. Dieser wurde angeklagt unter Bezug auf Paragraf 184 b des Strafgesetzbuches, welches den Erwerb, Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischen Schriften mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft. 

 

Desweiteren sind unter Umständen folgende Rechtsbestimmungen bezüglich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung relevant:

 

§ 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen 
§ 174a Sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen 
§ 174b Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung 
§ 174c Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses 
§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern 
§ 176a Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern 
§ 176b Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge 
§ 177 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung 
§ 178 Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge 
§ 179 Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen 
§ 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger 
§ 180a Ausbeutung von Prostituierten 
§§ 180b und 181 (weggefallen) 
§ 181a Zuhälterei 
§ 181b Führungsaufsicht 
§ 181c Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall 
§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen 
§ 183 Exhibitionistische Handlungen 
§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses 
§ 184 Verbreitung pornographischer Schriften 
§ 184a Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften 
§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften 
§ 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften 
§ 184d Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste 
§ 184e Ausübung der verbotenen Prostitution 
§ 184f Jugendgefährdende Prostitution

Nähere Infos:

Exclaimer GmbH & Co. KG, Düren

Keine TrackBacks

TrackBack-URL: http://www.publizistik-projekte.de/cgi-bin/mt/mt-tb.cgi/846

Jetzt kommentieren

mt-comments.cgi" name="comments_form" id="comments-form" onsubmit="return mtCommentOnSubmit(this)">

Über diesen Blog

Archiv